Noch mehr aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 10. Mai 2016, 9 AZR 145/15
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 10. Mai 2016, 9 AZR 145/15
LAG Nürnberg, 05.08.2015, 2 Sa 132/15
„Wer als Arbeitnehmer bisher jederzeit eine bezahlte Raucherpause einlegen konnte, hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass diese Regel fortgesetzt wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit weder die genaue Häufigkeit noch die Dauer dieser Pausen kannte.“
Wir Deutschen neigen dazu, uns tendenziell „überzuversichern“; nicht jede Versicherung ist wirklich sinnvoll. Als Arbeitnehmer lohnt sich aber durchaus der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, da er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
Berufstätige, die ein Kind bekommen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine sog. „Elternzeit“. Hierzu gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG
Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 16.06.2015, 7 Ca 2708/14
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2015,13 Sa 73 /14
Auch wenn man noch so stark eingespannt ist und sich selbst für unverzichtbar hält oder für unverzichtbar gehalten wird – auf die Inanspruchnahme des Mindesturlaubs von vier Wochen gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) kann gerade nicht verzichtet werden; insoweit „verpflichtet“ das Gesetz auch den Arbeitnehmer, sich zur Erhaltung seiner Arbeitskraft eine „Auszeit“ zu nehmen.
In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG nunmehr nochmals klargestellt, dass der Arbeitnehmer im Falle eines Rechtsstreites vor dem Arbeitsgericht nachweisen muss, dass ihm eine bessere als eine durchschnittliche („befriedigende“) Gesamtbeurteilung seiner Arbeitsleistung zusteht:
In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Hamm nun nochmals klargestellt, dass Abfindungszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Steuerpflicht unterliegen:
– Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2015 -6 AZR 82/14