Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 16.06.2015, 7 Ca 2708/14
„Inhalt und Wortlaut eines Arbeitszeugnisses legt der Arbeitgeber fest. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen. Will er eine überdurchschnittliche Bewertung im Zeugnis erreichen, nämlich entsprechend der Schulnote „sehr gut“ oder „gut“, muss er konkrete Anhaltspunkte für eine bessere Bewertung darlegen.“
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2015, 12 Sa 630/15
„Auch wenn in einem Betrieb keine ausdrückliche Regel über die private Nutzung der Telefonanlage für kostenpflichtige Sondernummern besteht, stellen 37 kostenpflichtige Anrufe einer Arbeitnehmerin bei einer Gewinnspielhotline eine Pflichtverletzung dar. Diese kann eine [ordentliche] Kündigung rechtfertigen.“
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 28.05.2015, 12 Sa 404/15
„Eine außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (hier: durch exzessives Spielen des Spiels „Farmerama“) ist jedenfalls ohne vorherige Abmahnung unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Nachweis der privaten Internetnutzung während systembedingter Arbeitspausen über mehr als 20 Minuten nicht führen kann und auch nicht erkennbar ist, dass die private Internetnutzung die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers negativ beeinflusst hat.“