Skip to main content

Öffentliches Dienstrecht / Beamtenrecht in Duisburg

Öffentliches Dienstrecht / Beamtenrecht

Öffentliches Dienstrecht / Beamtenrecht

Parallel zum Arbeitsrecht sind im öffentlichen Dienstrecht und Beamtenrecht schwerpunktmäßig folgende Bereiche von Bedeutung:
  • Eingruppierung und Besoldung
  • Beförderung
  • Be- und Entfristung
  • Versetzung, Umsetzung und Abordnung
  • Kündigung und Abmahnung
  • Disziplinarverfahren
  • Zeugnis und dienstliche Beurteilung
  • Dienstunfähigkeit
  • Personalvertretungsrecht
  • u.v.m.

Das öffentliche Dienstrecht und das Beamtenrecht unterliegen gegenüber dem Arbeitsrecht vielfältigen Besonderheiten, die es bei der anwaltlichen Beratung und der sachgerechten Vertretung Ihrer Interessen zu berücksichtigen gilt. Hierbei treten vielfältige Fragestellungen auf, welche wir einzelfallbezogen prüfen, Ihnen die rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten aufzeigen und interessengerechte Lösungswege entwickeln. Hierbei steht Ihr persönliches Anliegen im Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Von besonderer Bedeutung sind in der Regel die Fragen der Eingruppierung und Besoldung, das Beförderungs- und Laufbahnrecht wie auch Versetzungen, Abordnungen, Umsetzungen und Zuweisungen. Besondere Brisanz und Tragweite besitzen solche Maßnahmen, welche eine Beendigung des Dienst- bzw. Beamtenverhältnisses zur Folge haben oder zur Folge haben können. Dazu zählen neben dem Ausspruch einer Kündigung im öffentlichen Dienstrecht und der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vor allem Abmahnungen und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. In vielen Fällen lassen sich durch rechtzeitiges Handeln und die richtige Verfahrenstaktik die Ermessensausübung und Entscheidungsfindung des Dienstherrn zu Ihren Gunsten beeinflussen und eine unverhältnismäßige Sanktionierung vermeiden.

Gern sind wir Ihnen aber auch behilflich, wenn es um die Fragen der Zeugniserteilung bzw. dienstlichen Beurteilung geht. Hierbei gilt es ebenfalls, die spezifischen Besonderheiten und Formalien des Bewertungsverfahrens zu berücksichtigen, so dass ggf. eine Korrektur oder eine Modifizierung des Zeugnisses bzw. der Beurteilung erzielt werden kann.

Haben Sie weitere Fragen?
Bitte sprechen Sie uns an!