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Fach­anwalts­kanzlei in Duisburg

Fachanwaltskanzlei in Duisburg

Qualifikationen

Wir sind eine auf das Arbeitsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei. In unserem Backoffice sind drei versierte und sehr erfahrene Assistentinnen tätig, die uns mit ihrem hohen Wissensstand, ihren langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Bereich Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung wertvoll und effektiv unterstützen.

Arbeitsrecht in Duisburg

Seit mehr als 25 Jahren sind wir mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Team bundesweit – mit Schwerpunkt im Ruhrgebiet und Rheinland – tätig und vertreten unsere Mandanten vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Unser anwaltliches Team besteht aus zwei Arbeitsrechtlern. Rechtsanwältin Stefanie Goj und Rechtsanwältin Dr. Miriam K. Dahm wurde angesichts ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis verliehen, gem. §§ 4, 5 i.V.m. § 10 FAO die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.

Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung im Oktober 1995 mit der Betreuung arbeitsrechtlicher Mandate befasst. Sie profitieren von unserer langjährigen Verhandlungspraxis und Prozesserfahrung; durch unsere Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen sind wir auf dem neuesten Stand und mit den aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung vertraut.

Als aktive Mitglieder in den maßgeblichen arbeitsrechtlichen Verbänden und Organisationen pflegen wir einen stetigen Kontakt zu den am arbeitsgerichtlichen Verfahren beteiligten Behörden, Institutionen und anwaltlichen Kollegen.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend sowohl im individuellen wie auch im kollektiven Arbeitsrecht.

Gewerblicher Rechtsschutz in Duisburg

Seit dem Eintritt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Miriam K. Dahm in unsere Kanzlei beraten und vertreten wir Sie auch in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Markenrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Designrecht, Urheberrecht und Werberecht, hier insbesondere im Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG).

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die für Sie passende Schutzrechtsstrategie. Wir melden Schutzrechte an (insbesondere Marken und Designs), führen Verfahren vor deutschen (DPMA), europäischen (EUIPO) und internationalen Ämtern (WIPO) und überwachen die Schutzrechte unserer Mandanten im Hinblick auf etwaige kollidierende jüngere Schutzrechtsanmeldungen Dritter. Wir verfügen über ein Netzwerk ausländischer Kollegen, mit denen wir bei der Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten im Ausland kooperieren. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht arbeiten wir eng mit erfahrenen Patentanwälten zusammen.

Wir besitzen langjährige Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten und urheber- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Verteidigung unserer Mandanten gegen vermeintliche Ansprüche Dritter (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klageverfahren etc.).