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Zahlungs­ansprüche in Duisburg

Zahlungs­ansprüche

Zahlungs­ansprüche

Hier geht es primär um die Durchsetzung nachfolgender Zahlungsansprüche:
  • Monatliche Vergütung (Fixum / Festgehalt, variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen, Boni, Tantiemen etc.)
  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Prämien etc.)
  • Vergütung bei Freistellung, Beschäftigungsverbot etc.
  • Annahmeverzugslohn
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsvergütung
  • Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot
  • Schadensersatzansprüche
  • Vertragsstrafen
  • besondere tarifliche Entgeltansprüche

Gerade bei Zahlungsansprüchen aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ist besonderes Augenmerk auf die Beachtung etwaig einschlägiger Ausschluss- bzw. Verfallsfristen zu legen; solche können im Arbeitsvertrag oder aber auch in einem zur Anwendung kommenden Tarifvertrag geregelt sein.

In einem solchen Falle ist es sehr wichtig, die Zahlungsansprüche rechtzeitig in der dort vorgesehenen Weise (außergerichtlich und / oder gerichtlich) geltend zu machen, da die Ansprüche ansonsten verfallen.

Bitte kontaktieren Sie uns daher möglichst frühzeitig, um einen drohenden Anspruchsverfall zu verhindern!

Haben Sie weitere Fragen?
Bitte sprechen Sie uns an!