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Recht der Unternehmenskennzeichen in Duisburg

Recht der Unternehmenskennzeichen

Recht der Unternehmenskennzeichen

Was ist ein Unternehmenskennzeichen?

Unternehmenskennzeichen zählen ebenfalls zu den sogenannten Kennzeichenrechten. Anders als Marken, die der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dienen, dienen Unternehmenskennzeichen der Kennzeichnung und Unterscheidung von Unternehmen. Dabei handelt es sich um Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden.

Schutzfähigkeit und Entstehung des Unternehmenskennzeichens

Auch bei Unternehmenskennzeichen kommt es für die Frage der Schutzfähigkeit auf die Unterscheidungskraft des Zeichens an, d.h. das Zeichen muss geeignet sein, Unternehmen identischer oder ähnlicher Branchen voneinander zu unterscheiden. Fehlt es an der Unterscheidungskraft, kann Schutz allenfalls durch Verkehrsgeltung erlangt werden, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dieses Zeichen aufgrund der intensiven Nutzung im Geschäftsverkehr oder allgemeiner Bekanntheit einem bestimmten Unternehmen zuordnen.

Im Unterschied zur Marke kann ein Unternehmenskennzeichen als solches nicht eingetragen werden. Es entsteht durch die Aufnahme der Benutzung im geschäftlichen Verkehr, die auch maßgeblich für seinen Zeitrang ist.

Schutzumfang des Unternehmenskennzeichens

In der Regel reicht der Schutz eines Unternehmenskennzeichens nur so weit, wie es im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. So beschränkt sich der Schutz des Unternehmenskennzeichens von Unternehmen, die typischerweise nur regional tätig sind (z.B. Apotheken, Restaurants, Bäckereien, Kindertagesstätten, Friseure etc.), auch auf dieses Gebiet. Im Vergleich dazu genießt eine Marke Schutz in dem gesamten Territorium, für das sie erteilt wurde (z.B. Deutschland, EU etc.).

Inhaber des Unternehmenskennzeichens

Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist derjenige, der das Unternehmenskennzeichen als Hinweis auf sein Geschäft oder Unternehmen benutzt. Daher kann ein Unternehmenskennzeichen auch nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden.

Verletzung des Unternehmenskennzeichens

Der Inhaber des Unternehmenskennzeichens kann Dritten verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen so zu benutzen, dass Verwechslungen mit dem geschützten Unternehmenskennzeichen hervorgerufen werden. Bei der Bestimmung der sogenannten Verwechslungsgefahr kommt es neben der Identität oder Ähnlichkeit der Bezeichnung auf eine gewisse Branchennähe an. Für eine Rechtsverletzung reicht es aus, dass die angesprochenen Verkehrskreise von einer Identität der zu vergleichenden Unternehmen oder zumindest von einem wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhang beider Unternehmen ausgehen können.

Schutzdauer von Unternehmenskennzeichen

Der Schutz des Unternehmenskennzeichens endet mit der Aufgabe der Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr.

Im Recht der Unternehmenskennzeichen unterstützen wir Sie insbesondere durch:

  • Klärung, ob und in welchem Umfang ein Zeichen als Unternehmenskennzeichen geschützt ist,
  • Beratung, wie ein solcher Schutz erhalten werden kann (Benutzungsdokumentation),
  • Durchsetzung von Unternehmenskennzeichen gegen Dritte (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten) oder
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Rechtsverletzung.

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