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Arbeitsrecht in Medizin und Pflege in Duisburg

Arbeitsrecht in Medizin und Pflege

Arbeitsrecht in Medizin und Pflege

Hier sind viele Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Arbeits- und Dienstrecht zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in nachfolgenden Angelegenheiten:
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus
  • Ärztliches Dienstrecht
  • Chefarztrecht
  • Tarifrecht für Ärzte, pflegerische Fachkräfte, Verwaltung etc.
  • Vertragsrecht für ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter
  • Arbeitszeitrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Arbeitsrecht in der ambulanten und stationären Pflege
  • Besonderheiten im ambulanten Pflegedienst
  • Die stationäre Pflege und ihre Besonderheiten
  • Arbeitsrecht in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren
  • Spezielle Fragestellungen im Praxisbetrieb
  • Besonderheiten im Betrieb des MVZ
  • Arbeitsrecht in Apotheken und Sanitätshäusern
  • Beschäftigungsverhältnisse von Apothekern, PTA, PKA etc.
  • Beschäftigungsverhältnisse in Sanitätshäusern
  • Arbeitsrecht im Rettungsdienst und in Notrufzentralen
  • Charakteristische Themen im Rettungsdienstwesen
  • Typische Fragestellungen für die Arbeit in Notrufzentralen

Nicht nur aufgrund der Veränderung unserer Bevölkerungsstruktur, sondern auch angesichts des medizinischen Fortschrittes und der wachsenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung nehmen die Berufe im medizinischen Bereich einen immer größeren Stellenwert auf unserem Arbeitsmarkt ein. Gleichzeitig steigen auch die Anforderungen, die an die Beschäftigten im ärztlichen Dienst wie in der Pflege gestellt werden. Neben der Einhaltung der jeweils geltenden Behandlungs-, Hygiene- und Pflegestandards ist auch der fortlaufende Erwerb zusätzlicher fachlicher Qualifikationen u.a. in der Diagnostik und in der Anwendung der medizinischen Gerätschaften unabdingbar.

Die große Verantwortung, welche die Behandlung und Betreuung der Patienten und der Dienst am Menschen mit sich bringen, geht mit einer hohen physischen wie psychischen Belastung für die Beschäftigten einher, so dass es hier von besonderer Bedeutung ist, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben zu gewährleisten. Dazu zählt insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches durch die verschiedenen tariflichen Regelungen teilweise modifiziert und ergänzt wird. Beispielhaft zu nennen sind hier insbesondere TVöD, TV-Ärzte, AVR, BAT-KF etc. In der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften wie auch der tariflichen Regelungen ergeben sich vielfältige, mitunter äußerst komplexe Fragestellungen, die es in einer sorgfältigen Einzelfallbetrachtung zu prüfen und sachgerecht zu lösen gilt. Hierbei sind wir Ihnen mit unseren spezifischen Kenntnissen und unserer Praxiserfahrung gern behilflich.

Insoweit stehen wir Ihnen u. a. zu Fragen der tariflichen Zuordnung und Eingruppierung, der Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für ärztliche und pflegerische Mitarbeiter wie auch der Prüfung von Dienstplänen und der Arbeitszeitgestaltung als versierte Ansprechpartner zur Verfügung. Wir bieten Ihnen in stets eine qualifizierte Beratung, führen für Sie auf Ihren Wunsch hin auch Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen gerichtlich wie außergerichtlich.

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Bitte sprechen Sie uns an!