Werktitelrecht
Was ist ein Werktitel?
Werktitel gehören ebenfalls zu den sogenannten Kennzeichenrechten. Unter einem Werktitel versteht man den Namen oder die besondere Bezeichnung von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Geschützt ist nur der Titel des Werkes, nicht das Werk als solches, das ggf. urheberrechtlich geschützt sein kann.
Voraussetzung des Werktitelschutzes
Voraussetzung für einen Werktitelschutz ist, wie bei anderen Kennzeichenrechten auch, ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft. Der Werktitel muss geeignet sein, ein Werk von anderen Werken zu unterscheiden, d.h. er muss ein gewisses Maß an Individualität aufweisen. Welches Maß an Individualität für einen schutzfähigen Titel erforderlich ist, hängt wesentlich von der Branche ab, für die der Titel verwendet werden soll.
Entstehung des Schutzes / Titelschutzanzeige
Grundsätzlich entsteht der Werktitelschutz erst ab Benutzung des Werktitels für das konkrete Werk. Durch eine sogenannte Titelschutzanzeige kann der Werktitel jedoch schon vor dem Erscheinen des Werkes geschützt werden, wenn das Werk innerhalb einer angemessenen Frist unter dem Titel erscheint. Eine solche Titelschutzanzeige sichert den sogenannten Zeitrang des Werktitels und kann bei einem anerkannten Titelschutzmedium der entsprechenden Branche erfolgen.
Verletzung
Aufgrund des Werktitelschutzes kann die Verwendung identischer oder ähnlicher Titel für identische oder ähnliche Werkklassen untersagt werden, sofern die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise die beiden Titel verwechseln könnten.
Schutzdauer
Der Titelschutz endet mit der endgültigen Aufgabe der Benutzung des Titels für das zugehörige Werk.
Im Werktitelrecht unterstützen wir Sie insbesondere durch:
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Klärung, ob und in welchem Umfang ein Werktitelschutz besteht,
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Frühzeitige Sicherung des Werktitelschutzes durch eine Titelschutzanzeige,
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Durchsetzung von Werktiteln gegen Dritte (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten) oder
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Verteidigung gegen den Vorwurf einer Rechtsverletzung.