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Schnittstellen Arbeitsrecht / Sozialrecht in Duisburg

Schnittstellen Arbeitsrecht / Sozialrecht

Schnittstellen Arbeitsrecht / Sozialrecht

Im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gibt es regelmäßig Berührungspunkte zu sozialrechtlichen Fragestellungen, die wir im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung berücksichtigen. Sofern eine vertiefte sozialrechtliche Betreuung erforderlich sein sollte, vermitteln wir Ihnen gerne geeignete Ansprechpartner.

Solche Schnittstellen zum Sozialrecht finden sich insbesondere bei nachfolgenden Themen:

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Bezug von Arbeitslosengeld („ALG 1“)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Bezug von Altersrente
  • Arbeitsverhältnis und Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Ansprüche und Pflichten nach Maßgabe des SGB IX bei Schwerbehinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX bzw. Gleichstellung im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX

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