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Patentrecht in Duisburg

Patentrecht / Gebrauchsmusterrecht

Patentrecht

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für den Schutz technischer Erfindungen erteilt wird.

Vorteile von Patenten

Patente stellen einen wichtigen Eigentumswert von Unternehmen dar. Sie sind ein Hinweis für die Innovationskraft eines Unternehmens, ermöglichen die Abgrenzung von Wettbewerbern, schützen Produkte gegen Nachahmer und bringen Vorteile bei der Werbung um Kunden.

Entstehung und Umfang des Patentschutzes

Patente werden für Erfindungen (Erzeugnisse oder Verfahren) auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Wie alle gewerblichen Schutzrechte, haben Patente nur in dem Land bzw. in dem Gebiet Gültigkeit, für das sie erteilt wurden (Territorialitätsprinzip). Vor der Anmeldung eines Patents muss sich der Anmelder daher überlegen, in welchen Ländern / Gebieten er Patentschutz benötigt.

Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim zuständigen Patentamt; für Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), für die EU das Europäische Patentamt (EPA). Eine Patentanmeldung muss das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren durchlaufen. Erst mit der Veröffentlichung der Patenterteilung entstehen der Patentschutz und das Verbotsrecht des Patentinhabers. Die Patentanmeldung wird üblicherweise von Patentanwälten ausgearbeitet, die auch das Anmeldeverfahren begleiten.

Rechte des Patentinhabers

Der Patentinhaber hat das ausschließliche Recht, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Er kann die geschützte Erfindung selbst verwerten und sich eine exklusive Position am Markt sichern und Wettbewerbern den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment erschweren oder (je nach Reichweite des Patentschutzes) verhindern. Der Patentinhaber kann das Patent aber auch verkaufen, vererben oder Dritten ein Nutzungsrecht (Lizenz) einräumen.

Dauer des Patentschutzes

Die Schutzdauer eines Patents beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag, soweit die entsprechenden Jahresgebühren gezahlt werden. Für Arznei- und Pflanzenschutzmittel kann durch ein sogenanntes Ergänzendes Schutzzertifikat die Schutzdauer um bis zu fünf Jahren verlängert werden.

Im Patentrecht unterstützen wir Sie insbesondere durch:

  • Entwicklung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schutzrechtsstrategie,
  • Durchsetzung von Patenten gegen Nachahmer (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten),
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Patentverletzung,
  • Ausarbeitung von Patentübertragungs- und Lizenzverträgen.
Sollten Sie ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden wollen, stellen wir gerne den Kontakt zu erfahrenen Patentanwälten her.

Gebrauchsmusterrecht

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Wie das Patent ist auch das Gebrauchsmuster ein gewerbliches Schutzrecht, das für den Schutz technischer Erfindungen erteilt wird.

Besonderheiten des Gebrauchsmusterschutzes

Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden die Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes (Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit) nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz zwar einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz, jedoch wird die Frage der Schutzfähigkeit in das Verletzungsverfahren verlagert, was dort zu einer längeren Verfahrensdauer führen kann.

Anders als das Patent, kann ein Gebrauchsmuster nur für Erzeugnisse, nicht jedoch für Verfahren erteilt werden.

Eine weitere Besonderheit im Vergleich zum Patent ist die sogenannte „Neuheitsschonfrist“. Beruht eine innerhalb von sechs Monaten vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag erfolgte Beschreibung oder Benutzung auf der Ausarbeitung des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers, bleibt diese für die Beurteilung der Neuheit außer Betracht. Sollte aufgrund einer neuheitsschädlichen Vorveröffentlichung durch den Anmelder oder seinen Rechtsvorgänger ein Patent nicht mehr erlangt werden können, bliebe also noch die Möglichkeit eines Gebrauchsmusterschutzes.

Dauer des Gebrauchsmusterschutzes

Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt maximal 10 Jahre ab dem Anmeldetag, soweit die entsprechenden Jahresgebühren gezahlt werden.

Im Gebrauchsmusterrecht unterstützen wir Sie insbesondere durch:

  • Entwicklung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schutzrechtsstrategie,
  • Durchsetzung von Gebrauchsmustern gegen Nachahmer (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten),
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Gebrauchsmusterverletzung,
  • Ausarbeitung von Gebrauchsmusterübertragungs- und Lizenzverträgen.
Sollten Sie ein Gebrauchsmuster anmelden wollen, stellen wir gerne den Kontakt zu erfahrenen Patentanwälten her.

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