Betriebsverfassungsrecht in Duisburg
Betriebsverfassungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten und zwar sowohl auf betrieblicher Ebene als auch – soweit erforderlich – im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens.
Dies umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
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Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats
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Soziale Angelegenheiten
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Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
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Personelle Angelegenheiten
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Wirtschaftliche Angelegenheiten
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Beratung und Begleitung bei Interessenausgleich und Sozialplan
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Beratung und Verhandlung bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
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Betriebsratswahl und Wahlanfechtungsverfahren
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Vorbereitung und Durchführung von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Das Betriebsverfassungsrecht ist nach der gesetzlichen Vorgabe geprägt durch die Vorstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebsparteien. Dieses Idealbild findet sich in der betrieblichen Praxis jedoch nicht immer wieder. Insbesondere bei gegenläufigen Interessen des Arbeitgebers auf der einen und des Betriebsrates auf der anderen Seite treten rechtliche wie tatsächliche Probleme auf, die mitunter zu einem langfristigen Konflikt führen können. Ein solcher Konflikt blockiert in der Regel jedoch sowohl den Arbeitgeber in der Verfolgung seiner unternehmerischen Ziele, als auch den Betriebsrat in seiner Tätigkeit als Vertretungsorgan für die Mitarbeiter.
Da dies eine unnötige Vergeudung von Arbeitsenergien bedeutet, die es im Interesse beider Betriebsparteien zu vermeiden gilt, bieten wir Ihnen an, Sie auf dem Weg zu einer konstruktiven Lösung kompetent und zielführend rechtlich zu beraten sowie – soweit von Ihnen gewünscht – auch bei der Verhandlung zu begleiten bzw. zu vertreten.
Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie auch in den Fällen, in welchen kein akutes Konfliktpotential besteht, sondern ausschließlich rechtliche Fragen zu klären sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsänderungen, insbesondere der Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplanes. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Gestaltung und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mit denen das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu diversen betrieblichen Fragen seinen Ausdruck findet. Insoweit gilt es, eindeutige und rechtssichere Regelungen zu treffen, die sich in der betrieblichen Praxis umsetzen lassen und sich langfristig bewähren.
Auch wenn es im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung der Betriebsratswahlen zu tatsächlichen oder rechtlichen Problemen gekommen ist, stehen wir als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Insoweit steht zu prüfen, ob eine Unwirksamkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl vorliegt und dergestalt ein arbeitsgerichtliches Anfechtungsverfahren in Betracht kommt. Gerne stehen wir Ihnen aber auch bereits im Vorfeld Ihrer Betriebsratswahl beratend und begleitend zur Seite, um Fehler, die zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen könnten, zu verhindern.
Sollte tatsächlich die Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens erforderlich sein, beraten und vertreten wir Sie auch insoweit zielführend und interessengerecht.
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