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Domainrecht in Duisburg

Domainrecht

Domainrecht

Was ist ein Domainname?

Jeder Domainname ist einer individuellen IP-Adresse zugeordnet und wird nur einmal vergeben. Ein Domainname besteht aus drei Teilen. Der Anfang „www.“ (Third-Level-Domain) und das Ende des Domainnamens (Top-Level-Domain), der entweder ein Land / eine Region (.de, .eu) oder einen Lebensbereich (.com, .hotel) bezeichnet, stehen fest und können mehrfach vergeben werden. Namens- oder kennzeichenrechtlich interessant ist der mittlere Teil des Domainnamens, die sogenannte Second-Level-Domain. Diesen Teil der Domain kann der Nutzer bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle registrieren lassen. Zuständige Vergabestelle für „.de“-Domainnamen ist die DENIC eG.

Domainname und Namens- oder Kennzeichenrechte

Der Domainname als solcher stellt kein Kennzeichenrecht (z.B. Marke, Unternehmenskennzeichen, Werktitel) dar, kann aber durch seine Benutzung im geschäftlichen Verkehr zur Begründung eines solchen Rechts beitragen. Voraussetzung ist, dass der Domainname unterscheidungskräftig ist.

Rechtsverletzungen durch Domainnamen

Durch die Registrierung und Benutzung eines Domainnamens können identische oder verwechslungsfähig ähnliche Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden. Daher sollte vor der Registrierung und Benutzung eines Domainnamens stets eine Recherche nach ggf. kollidierenden Rechten durchgeführt werden. Selbst wenn keine Benutzung des Domainnamens im geschäftlichen Verkehr geplant ist, welche die Voraussetzung für eine Kennzeichenrechtsverletzung wäre, könnte gleichwohl eine Verletzung des Namensrechts vorliegen. Dies bedeutet, dass sich auch die Betreiber privater Websites vorab informieren müssen, ob der gewählte Domainname ggf. gegen Namensrechte verstößt.

DISPUTE-Eintrag

Für den Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts, der rechtlich gegen einen „.de“-Domainnamen vorgehen möchte, ist es sinnvoll, durch einen sogenannten DISPUTE-Eintrag bei der DENIC eG zu verhindern, dass der Domainname auf Dritte übertragen und so der rechtlichen Auseinandersetzung entzogen wird. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sollte die Domain gelöscht werden.

Im Domainrecht unterstützen wir Sie insbesondere durch:

  • Klärung, ob ein geplanter Domainname gegen Namens- oder Kennzeichenrechte verstößt,
  • Klärung, ob ein Domainname z.B. durch die Anmeldung als Marke geschützt werden kann,
  • Durchsetzung von Namens- oder Kennzeichenrechten gegenüber kollidierenden Domainnamen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten),
  • Veranlassung eines DISPUTE-Eintrags bei der DENIC eG oder
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Rechtsverletzung durch die Registrierung oder Nutzung eines Domainnamens.

Haben Sie weitere Fragen?
Bitte sprechen Sie uns an!