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Abmahnung in Duisburg

Abmahnung

Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Mitteilung eines Anspruchsberechtigten (z.B. des Inhabers eines gewerblichen Schutzrechts, Urhebers, ausschließlich Nutzungsberechtigten, Wettbewerbers etc.) an einen Verletzer, dass sich dieser durch eine konkrete Handlung rechtswidrig verhalten habe, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Gegensatz zur bloßen Berechtigungsanfrage werden in einer Abmahnung für den Fall der Nichtbeachtung gerichtlicher Schritte angedroht.

Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die sogenannte Wiederholungsgefahr ausgeräumt, d.h. der Rechtsinhaber kann denselben Verstoß nicht mehr zum Gegenstand des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage machen. Die Abmahnung hat also nicht nur den Sinn, den Verletzer, der sich möglicherweise des Rechtsverstoßes gar nicht bewusst ist, auf den Rechtsverstoß aufmerksam zu machen (Warnfunktion), sondern gibt diesem auch die Möglichkeit, ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Was tun, wenn eine Abmahnung ausgesprochen werden soll?

Vor der Abmahnung eines möglichen Rechtsverletzers, sollte sorgfältig geprüft werden, ob überhaupt eine abmahnfähige Rechtsverletzung vorliegt. Nach der Rechtsprechung stellt nämlich die unberechtigte Abmahnung eines Unternehmers / Unternehmens einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und löst Schadensersatzansprüche des zu Unrecht Abgemahnten gegen den Abmahnenden aus. Auch eine unberechtigte Abmahnung gegenüber Privatpersonen kann den Abmahnenden schadensersatzpflichtig machen.

Da eine rechtswirksame Abmahnung bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen hat, sollte eine solche nur nach vorheriger Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ausgesprochen werden.

Was tun beim Erhalt einer Abmahnung?

Eine Abmahnung sollte sehr ernst genommen werden. Es sollte das Eingangsdatum und die Art der Zustellung notiert sowie alle Unterlagen aufgehoben werden, die im Zusammenhang mit dem Erhalt der Abmahnung stehen (z.B. auch Briefumschläge). Die in der Abmahnung genannten Fristen sollten notiert und unbedingt beachtet werden. Werden die Fristen versäumt, so besteht das Risiko, dass der Abmahnende einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt und das Gericht eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege, d.h. ohne mündliche Verhandlung erlässt. Nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung, muss diese vom Empfänger (Antragsgegner) sofort beachtet werden.

Der Abgemahnte sollte kurzfristig prüfen, ob der geschilderte Sachverhalt zutreffend ist, ob das behauptete (Schutz-)Recht besteht und der Vorwurf der Rechtsverletzung gegeben ist. Meist wird er dies nur mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts zutreffend beurteilen können. Es empfiehlt sich daher, nach Erhalt einer Abmahnung, unverzüglich einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Sollten Sie eine Abmahnung aussprechen wollen, unterstützen wir Sie insbesondere:

  • durch die sachliche und rechtliche Prüfung, ob ein abmahnfähiger Rechtsverstoß besteht,
  • durch die Ausarbeitung einer Abmahnung sowie Formulierung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
  • bei außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Rechtsverletzer / Abgemahnten.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir Sie insbesondere:

  • durch die sachliche und rechtliche Prüfung, ob die Abmahnung berechtigt ist,
  • durch das Aufzeigen von Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnung sowie einer diesbezüglichen Risikoeinschätzung,
  • ob und in welchem Umfang eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden sollte,
  • welche Maßnahmen im Hinblick auf eine Unterlassungsverpflichtung zu treffen sind,
  • ob und in welchem Umfang eine Pflicht zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Auskunft, Schadensersatz (etc.) besteht und wie darauf reagiert werden sollte,
  • bei außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Rechtsinhaber / Abmahnenden.

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