Skip to main content
Goj & Dahm Rechtsanwälte Duisburg – NEWS

Wieder Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

LAG Nürnberg, 05.08.2015, 2 Sa 132/15

„Wer als Arbeitnehmer bisher jederzeit eine bezahlte Raucherpause einlegen konnte, hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass diese Regel fortgesetzt wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit weder die genaue Häufigkeit noch die Dauer dieser Pausen kannte.“

LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2015, 2 Sa 235/15

„Belästigt ein Arbeitnehmer eine Kollegin sexuell, kann das auch dann eine fristlose Kündigung des langhäjrigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, sich die Betroffene aber erst sehr viel später gegenüber dem Arbeitgeber offenbart hat.“

LAG Hamm, 21.01.2016, 18 Sa 1409/15

„Eine Schutzpflicht des Arbeitgebers besteht nur für (Wert-)Gegenstände, die der Arbeitnehmer regelmäßig mit sich führt und zur Arbeitsleistung mittelbar oder unmittelbar benötigt. Diese besteht in zumutbaren Maßnahmen, um den Arbeitnehmer vor Verlust oder Beschädigung der Sachen zu schützen.“