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Forschungs- und Entwicklungsverträge in Duisburg

Forschungs- und Entwicklungsverträge

Forschungs- und Entwicklungsverträge

Bedeutung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen

Forschungs- und Entwicklungsverträge sind insbesondere von Bedeutung für kleinere und mittelständische Unternehmen, die über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung verfügen, jedoch für die Entwicklung ihrer Produkte wissenschaftliche Untersuchungen benötigen. In diesen Fällen ist häufig eine Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen hilfreich.

Arten von Forschungs- und Entwicklungsverträgen

Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmern auf der einen und Forschungseinrichtungen auf der anderen Seite kann als Auftragsforschung, Forschungskooperation sowie als Werk- oder Dienstvertrag ausgestaltet sein.

Bei einer Auftragsforschung, die zielorientiert und ergebnisoffen ist, lagert das Unternehmen die Forschung unter Übernahme der Kosten an eine Forschungseinrichtung aus, wobei die Rechte an den Forschungsergebnissen in der Regel dem Auftraggeber zustehen. Dagegen erbringen die Kooperationspartner einer reinen Forschungskooperation jeweils spezifische Beiträge für den Projekterfolg. Es handelt sich dabei um eine in Bezug auf Ziel und Ergebnis offene Forschung, deren genaue Umsetzung und Anwendungszweck nicht im Detail definiert ist. Darüber hinaus kann eine Zusammenarbeit auch als Werk- oder Dienstvertrag ausgestaltet sein, wobei in diesen Fällen das Ziel und der Weg der Ausführung bekannt ist.

Typische Regelungen in Forschungs- und Entwicklungsverträgen

In Forschungs- und Entwicklungsverträgen sind insbesondere der Forschungsgegenstand (z.B. konkretes Forschungsprojekt), das Forschungsziel, der Forschungsumfang, die Forschungsdauer, die Beiträge der jeweiligen Vertragspartner sowie die Übernahme / Verteilung von Kosten zu regeln. Besonderes Augenmerk ist bei der Vertragsgestaltung darauf zu legen, welchem Vertragspartner die Rechte an den Forschungsergebnissen zustehen. Insbesondere spielen hier Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, der Bestimmung des Umfangs von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, der Verwertung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, des Lizenzvertragsrechts sowie die Anmeldung von Schutzrechten eine Rolle.

Im Recht der Forschungs- und Entwicklungsverträge unterstützen wir Sie insbesondere durch:

  • Beratung von Unternehmen im Hinblick auf die Auslagerung von Forschungstätigkeiten an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • Beratung von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei Forschungstätigkeiten für Unternehmen,
  • Ausarbeitung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen,
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Rechten aus Forschungs- und Entwicklungsverträgen.

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