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Durchführung behördlicher Verfahren in Duisburg

Durchführung behördlicher Verfahren

Durchführung behördlicher Verfahren

Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen kommen spezifische behördliche Verfahren in Betracht, bei deren Durchführung wir Sie ebenfalls beraten und vertreten, so beispielsweise:
  • Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt (Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 2 SGB IX)
  • Zustimmungsverfahren vor der Bezirksregierung (Kündigung von Arbeitnehmern in Mutterschutz oder Elternzeit)
  • Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen des Integrationsamtes bzw. der Bezirksregierung (siehe oben)
  • Verfahren vor Ausschüssen gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG (Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis)
  • Disziplinarverfahren

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Bitte sprechen Sie uns an!