Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen kommen spezifische behördliche Verfahren in Betracht, bei deren Durchführung wir Sie ebenfalls beraten und vertreten, so beispielsweise:
Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt (Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 2 SGB IX)
Zustimmungsverfahren vor der Bezirksregierung (Kündigung von Arbeitnehmern in Mutterschutz oder Elternzeit)
Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen des Integrationsamtes bzw. der Bezirksregierung (siehe oben)
Verfahren vor Ausschüssen gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG (Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis)
Disziplinarverfahren
Haben Sie weitere Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!