Löschung der Unionsmarke „Malle“ ist rechtskräftig
Ein Unternehmer aus Hilden hatte 2002 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Unionswortmarke „Malle“ u.a. für „Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Party-Organisation, Party-Durchführung; Betrieb einer Diskothek“ unionsweit schützen lassen und in der Folgezeit wiederholt Partyveranstalter abgemahnt, die das Wort „Malle“ im Partynamen verwendeten.