Als „Posten“ bezeichnet man in unserem modernen Telekommunikationszeitalter das Schreiben und Senden von Beiträgen in Newsgroups oder in Internetforen, wie z. B. Facebook, Twitter, Instagram etc. Das Posten von Beiträgen im privaten Bereich mag ja heutzutage zum täglichen Sozialleben gehören, wirft aber nicht zuletzt im Berufsleben zunehmend Probleme auf.
Zum einen stellt sich die Frage, ob man sich während der Arbeitszeit dahingehend betätigen darf, um den stetigen Kontakt zu seinen „Mit-Usern“ nicht abreißen zu lassen. Zum anderen führen nicht selten die Inhalte der geposteten Beiträge zu Schwierigkeiten mit dem aktuellen oder einem potenziellen Arbeitgeber.
Grundsätzlich hat sich ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit ausschließlich dienstlichen Aufgaben zu widmen; die Erledigung privater Angelegenheiten, egal ob per Telefon, E-Mail oder durch das Einstellen von Botschaften in den oben genannten Kommunikationsforen, ist ohne Genehmigung des Arbeitgebers nicht zulässig. Eine solche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann zu Abmahnungen und gegebenenfalls sogar zu einer Kündigung führen. Wir empfehlen daher prinzipiell, den Arbeitgeber ausdrücklich um Erlaubnis zu bitten, wenn man derartige private Kommunikationsmöglichkeiten während der Arbeitszeit nutzen muss oder will.
Doch auch das Posten während der Freizeit kann sich für den Arbeitnehmer negativ auswirken, nämlich dann, wenn z. B. der Inhalt des geposteten Beitrages eine Kritik am Unternehmen enthält oder gar der Vorgesetzte verunglimpft wird bzw. sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. Je nach Einzelfall, kann ein solches Verhalten gegebenenfalls sogar eine außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertigen. Spätestens nach Ausspruch einer solchen Kündigung empfehlen wir, fachanwaltlichen Rat einzuholen; neben arbeitsrechtlichen können hier im Übrigen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen!
Nicht nur das aktive Einstellen eines Beitrages kann diese unangenehmen Folgen nach sich ziehen, bereits das Anklicken des „Like“-Buttons oder die Kommentierung der Kritik am Unternehmen mit „Gefällt mir“ kann zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.
Bedenken sollte jeder, der diese Foren nutzt, dass er auf unabsehbare Zeit Spuren im Internet hinterlässt, für die sich beispielsweise auch ein potenzieller Arbeitgeber interessiert, der sich ein Bild über das Persönlichkeitsprofil eines Bewerbers machen möchte.
In diesem Sinne: „Drum prüfe, wer sich ewig äußert!“