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Goj & Dahm Rechtsanwälte Duisburg – NEWS

Ausgewählte gerichtliche Entscheidungen zum Thema Abmahnung im Arbeitsverhältnis (Teil 2):

Landesarbeitsgericht Hessen,
18.03.2014, 13 Sa 1207/13 

Das hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch vor Ausspruch einer personenbedingten, insbesondere einer krankheitsbedingten Kündigung stets die Erteilung einer Abmahnung geboten ist, wenn der Arbeitnehmer den personenbedingten Kündigungsgrund – hier seine Erkrankung – durch eigenes steuerbares Verhalten beseitigen könne. Dies sei nach Auffassung der Kammer der Fall, wenn dem Arbeitnehmer durch psychologische Behandlung und Medikation die Rückkehr zu einem sozialadäquaten Verhalten möglich ist.

Bundesarbeitsgericht, 19.07.2012, 2 AZR 782/11

Wie das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, kann ein Arbeitnehmer die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus der Personalakte aus seiner Personalakte nur verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist und kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte besteht.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung folgt aus entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1 S. 1 BGB. Voraussetzung dafür ist, dass die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen
04.10.2010, 9 Sa 246/10

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass auch ein Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen will, weil er der Auffassung ist, der Arbeitgeber habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, zunächst dem Arbeitgeber gegenüber eine Abmahnung aussprechen müsse.