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Arbeitsrecht in Duisburg

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

Unsere Leistungen für Sie als Arbeitnehmer umfassen insbesondere:
  • Beratung zu und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie von Zusatzvereinbarungen
  • Prüfung von Abmahnungen, Ermahnungen und Dienstanweisungen
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen und sonstigen Beurteilungen
  • Beratung und Vertretung in Konfliktsituationen am Arbeitsplatz, insbesondere im Vorfeld oder nach Erklärung einer Kündigung oder Abmahnung
  • Gestaltung von Trennungsprozessen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und Verhandlung von Abfindungsvergleichen
  • Vertretung in behördlichen Verfahren vor dem Integrationsamt, dem Regierungspräsidenten und sonstigen Institutionen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
  • Prüfung von Eingruppierungsfragen
  • außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Sie liegt in der Beratung und Vertretung rund um das Thema „Kündigung“:

Heute bildet für die meisten Menschen der Arbeitsplatz die Basis ihrer wirtschaftlichen Existenz. Deshalb unterliegt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ganz besonderen rechtlichen Voraussetzungen. Häufig werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so dass gute Aussichten bestehen, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen.

Ganz wichtig ist es in diesem Zusammenhang, schnell zu handeln und dabei richtig vorzugehen. Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gerichtlich geltend gemacht werden, was bedeutet, dass die Klageschrift vor Ablauf dieser Frist beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Versäumen Sie diese sog. 3-Wochen-Frist, können Sie im Regelfall nichts mehr gegen die Kündigung unternehmen, auch wenn diese fehlerhaft bzw. unberechtigt sein sollte.

Was sollten Sie wissen?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, so dass mündliche Kündigungen ebenso unwirksam sind wie Kündigungen per SMS oder per E-Mail.

Alsdann ist zu überprüfen, welche Art von Kündigung Ihr Arbeitgeber ausgesprochen hat. Handelt es sich um eine außerordentliche (fristlose) oder eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung oder gar um eine sogenannte Änderungskündigung?

Eine außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Außerdem darf die außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber von dem vermeintlichen Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Liegt eine ordentliche Kündigung vor, so ist zunächst zu überprüfen, ob zu Ihren Gunsten das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies hängt von der Beschäftigungsdauer sowie der gesetzlich geforderten Mitarbeiterzahl im Betrieb Ihres Arbeitgebers ab. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, so kann eine Kündigung nur dann rechtswirksam sein, wenn ein legitimer Kündigungsgrund vorliegt. Kündigungsgründe können hierbei personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe sein.

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen verschiedene Handlungsalternativen zur Verfügung, um einer Kündigung Ihres Arbeitgebers entgegenzutreten. So kann es sinnvoll sein, vor dem Arbeitsgericht durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes durchzusetzen oder eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. In anderen Fällen ist es eher lohnend, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich zu verständigen und einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zu verhandeln. Sollte für Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finden, so ist es dennoch in vielen Fällen ratsam, die Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen, um Nachteile – beispielsweise beim Bezug von Arbeitslosengeld – zu vermeiden.

Was können wir für Sie tun?

Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns, damit wir alle nötigen Fristen einhalten können.

Unsere anwaltliche Beratung und Vertretung erstreckt sich dann auf folgende Punkte:

  • Wir prüfen die Rechtswirksamkeit der Kündigung
  • Wir prüfen die Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Wir arbeiten den Kündigungssachverhalt auf, geben eine rechtliche Einschätzung ab und erläutern Ihnen die Erfolgaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • Wir beraten Sie über die möglichen Zielrichtungen (Weiterbeschäftigung oder Verhandeln einer Abfindung)
  • Wir verhandeln alle für Sie wichtigen Punkte, die beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu beachten sind, wie beispielsweise:
  • Abfindungszahlung
  • Freistellung von der Arbeitsverpflichtung
  • Zahlung von Gehalt und anderen Vergütungsbestandteilen wie Provisionen, Boni, Tantiemen etc.
  • Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Ausschluss von Rückzahlungsverpflichtungen
  • Urlaubsabgeltung
  • Aufhebung eines Wettbewerbsverbotes, Zahlung von Karenzentschädigung
  • Überlassung des Firmenwagens
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Formulierung des Zwischen- und Endzeugnisses
  • Sonstige Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen

Sprechen Sie uns an!

Falls Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, so wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an uns und vereinbaren einen Beratungstermin.